Rechtsprechung
RG, 11.05.1937 - VII 304/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Setzt die Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger nach § 11 Abs. 2 AnfG. bei mehrfacher Rechtsnachfolge voraus, daß die Anfechtung nicht nur gegen den Ersterwerber, sondern auch gegen sämtliche Zwischenerwerber begründet ist? 2. Findet die Anfechtung nach § 11 Abs. 2 AnfG. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 154, 378
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.12.1954 - V ZR 103/54
Rechtsmittel
Selbst das Bürgerliche Gesetzbuch legt in Einzelfällen nicht wie sonst einem objektiven Grund (vgl. z.B. §§ 1976, 2143 betreffs Anordnung der Nachlaßverwaltung, Eröffnung des Nachlaßkonkurses und Eintritts der Nacherbfolge), sondern auch einem subjektiven Gesichtspunkt, dem rechtlichen Interesse einer an der Vereinigung beteiligten Person, Bedeutung bei, indem es den Nießbrauch an einer beweglichen Sache oder einem Rechte (§§ 1063, 1068, 1072 BGB) und das Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem Rechte (§§ 1256, 1273 BGB; vgl. auch RGZ 154, 378 [383]) trotz Zusammentreffens der dinglichen Belastung mit dem Eigentum nicht erlöschen läßt, soweit der Eigentümer ein rechtliches Interesse an ihrem Fortbestehen hat.